Aktien im Privatvermögen gehören nicht zum Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft bei geringem Produktabsatz über die AG und bei erheblicher anderweitiger Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Aktien im Privatvermögen der Gesellschafter einer Personengesellschaft, die mit der AG in Geschäftsbeziehungen steht, dienen nicht mit Hauptzweck dem Betrieb der Personengesellschaft, wenn die Gesellschafter die AG zwar beherrschen, die Geschäftsbeziehungen zwischen der Personengesellschaft und der AG aber von geringer Bedeutung für die Personengesellschaft sind und die AG neben dem Vertrieb der Erzeugnisse der Personengesellschaft in erheblichem Umfang anderweitig geschäftlich tätig ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 824 BFH/NV 1989 S. 41 Nr. 10 RAAAA-92967
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