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BPatG Beschluss v. - 26 W (pat) 13/19

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 26 MarkenG vom , § 43 Abs 1 MarkenG vom

Markenbeschwerdeverfahren – „SPREEBRUNNEN“/„SPREEQUELL“ – Wortmarken – zur rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke in abweichender Form – Warenidentität bzw. weit überdurchschnittliche Warenähnlichkeit – weit unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - keine Verwechslungsgefahr

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:170423B26Wpat13.19.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-38646

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