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Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Tätigkeit in einem Drittstaat (BFH)
Bezieht ein Steuerpflichtiger für
eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im
Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur
gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 Teilsatz 1
EStG zur Vermeidung einer
doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das
Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine
Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für
die Aufwendungen gewährt wird (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG schließt den Abzug der dort genannten ‑ und auch vorliegend betroffenen ‑ Vorsorgeaufw...BStBl II 2020, 763