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BFH Urteil v. - I R 11/85 BStBl 1989 II S. 794

Gesetze: DBA Österreich Art. 7 Abs. 1EStG § 17

1. Zur Anwendung des § 17 EStG auf Fälle der Umwandlung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in eine ausländische Personengesellschaft - 2. Gewinn aus der Umwandlung einer österreichischen GmbH als Veräußerungsgewinn i. S. des DBA-Österreich

Leitsatz

1. § 17 EStG gilt auch für die Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft.

2. Die Umwandlung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft fällt jedenfalls dann unter § 17 Abs. 4 EStG (Auflösung einer Kapitalgesellschaft), wenn das maßgebende ausländische Recht in der Umwandlung eine Auflösung sieht.

3. Der Anwendbarkeit des § 17 EStG steht nicht entgegen, daß das Vermögen der umgewandelten ausländischen Kapitalgesellschaft in ein ausländisches Betriebsvermögen übergeht, dessen Besteuerung nach einem DBA einem anderen Staat zusteht.

4. Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft ist i.S. des DBA-Österreich als Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft anzusehen.

5. Bei Umwandlungen, auf die § 17 EStG Anwendung findet, ist der selbstgeschaffene Firmenwert der umgewandelten Kapitalgesellschaft Bestandteil des Veräußerungserlöses.

6. Ein gemäß § 17 EStG entstehender Veräußerungsgewinn kann jedenfalls dann nicht durch Übernahme des Vermögens der umgewandelten Kapitalgesellschaft zu den Anschaffungskosten der Anteile vermieden werden, wenn das Vermögen nicht in ein Betriebsvermögen übergeht, das der deutschen Besteuerung unterliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 794
BFH/NV 1989 S. 24 Nr. 6
ZAAAA-92960

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