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Sozialrecht | Bundesregierung beschließt Rentenwertbestimmungsverordnung
Die Bundesregierung hat am die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen. Danach steigen die Renten zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Die Rentenwertbestimmungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die für den 16. Juni vorgesehen ist.
Die Einzelheiten:
Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung e...