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FG Münster 24.06.2022 4 K 1954/21, NWB 17/2023 S. 1229

Beruf | Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann widerlegt werden, wenn der Steuerberater substanziiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz des über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens oder der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist und er inzwischen wieder in geordneten Verhältnissen lebt. Der Umstand, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird, reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass Mandanteninteressen nicht betroffen sind.

Anmerkung:

Der angestellte Steuerberater, auf den § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch anzuwenden ist, hat allerdings die Möglichkeit, sich gegenüber seinem Arbeitgeber vertraglichen Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen, die, soweit diese vom Arbei...