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Doppelberichtigung auch bei Insolvenz in Eigenverwaltung
Das FG Düsseldorf entscheidet mit Urteil v. – 5 K 1749/21 U zur Doppelberichtigung der Umsatzsteuer bei Insolvenz in Eigenverwaltung. Es folgt insoweit weder der Auffassung der Klägerin, dass die Rechtsprechung des BFH zur sog. Doppelberichtigung gegen den Wortlaut und den Sinn und Zweck des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG verstößt, noch derjenigen, dass die bei der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten umsatzsteuerlichen Auswirkungen der sog. zweiten Berichtigung rückgängig zu machen sind, weil die sog. erste Berichtigung nicht erfolgt ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Wird das Entgelt für vor Insolvenzeröffnung (hier: in Eigenverwaltung) ausgeführte Leistungen erst nach Insolvenzeröffnung vereinnahmt, führt dies im Rahmen der Sollbesteuerung zur Berichtigung der Umsatzsteuer im vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil aufgrund Uneinbringlichkeit und zu einer nachfolgenden zweiten Berichtigung der Umsatzsteuer im Massebereich, durch die eine Masseverbindlichkeit begründet wird (sog. Doppelberichtigung; Anschluss an , BStBl 2011 II S. 996).
Die Durchführung der zweiten Berichtigung ist materiell-rechtlich nicht von der Vornahme der ersten ...