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NWB EV 5/2023 S. 135

Nachhaltigkeits-Regulierung | Weitere Arbeiten an der EU-Umwelttaxonomie

Die Verordnung zur EU-Taxonomie und die Offenlegungs-Verordnung setzen Standards für die Definition von ökologischer Nachhaltigkeit. In den beiden Verordnungen geht es um Definitionen, Klassifizierungen und das Reporting zu Nachhaltigkeitsthemen. Seit mussten Anbieter von Finanzprodukten ihre nichtfinanzielle Berichterstattung entsprechend erweitern. Seither wird unterschieden in Nicht-ESG, Light-Green- und Dark-Green-Produkte. Bei Investmentfonds wird hier von Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9-Fonds gesprochen. Zu letzteren gehören nachhaltige Fonds, die als solche angeboten und beworben werden, die EU-Taxonomie berücksichtigen und außerdem ausweisen, wie sie konkret zur Zielerreichung beitragen. In der Taxonomie sind sechs Umweltziele verankert:

  • der Klim...