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BFH Urteil v. - VIII R 362/83 BStBl 1989 II S. 705

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis kann zur Mitunternehmerschaft führen

Leitsatz

1. Mitunternehmer kann nur sein, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Teilhaber einer wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaft Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.

2. Die Stellung als Gesellschafter einer Personengesellschaft kann durch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis begründet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 705
BFH/NV 1989 S. 23 Nr. 6
MAAAA-92934

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