Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der Großeltern lebende Mutter in Obhut und Pflege durch Schul- oder Berufsausbildung beeinträchtigt ist
Leitsatz
Der Begriff des Pflegekindes i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1986 setzt - ab dem Veranlagungszeitraum 1986 - u.a. voraus, daß das Kind außerhalb der Obhut und Pflege seiner leiblichen Eltern steht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Kind mit seiner Mutter im Haushalt der Großeltern lebt und diese das Kind pflegen und unterhalten, während die Mutter durch eine Schul- oder Berufsausbildung in der Obhut und Pflege des Kindes beeinträchtigt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 680 BFH/NV 1989 S. 32 Nr. 8 RAAAA-92928
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