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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 04 | Schenkungsteuer: Nichtanwendungserlass zu Bedarfsabfindungen im Scheidungsfall

Der Bundesfinanzhof hatte 2021 entschieden, dass keine freigebige Zuwendung vorliegt, wenn zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell regeln und für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vorsehen, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind (Bedarfsabfindung). Nach einem Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder ist das BFH-Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Hinweisen möchten wir Sie auch auf einen Nichtanwendungserlass zur Schenkungsteuer.

Es geht um ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs, über das wir in unserer Mai-Ausgabe 2022 berichtet hatten. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden: Es liegt keine freigebige Zuwendung vor, wenn zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell regeln und für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vorsehen, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind.

Eine solche Bedarfsabfindung sieht der Bundesfinanzhof als gegeben an, wenn Ehegatten zu Beginn ihrer Ehe einen indexierten Zahlungsanspr...