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Track 25 | Investmentsteuergesetz: Steuerliche Privilegierung von Luxemburger Millionärsfonds ist zulässig
Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Köln ermöglicht das Investmentsteuergesetz in der bis zum geltenden Fassung steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Der vom Finanzamt angeführte Grundsatz der Fremdverwaltung könne nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal im Wege der Auslegung angenommen werden.
Unser Interesse geweckt hat auch eine Pressemitteilung des FG Köln. Da heißt es in der Überschrift: Die steuerliche Privilegierung von Millionärsfonds ist zulässig. – Was hat es damit auf sich?
Der Kläger beteiligte sich im Jahr 2007 an einem nach Luxemburger Recht aufgelegten thesaurierenden Investmentfonds. Dieser ausländische Spezialfonds richtete sich ausschließlich an institutionelle, professionelle und andere sachkundige Anleger. Es war auch ein Ein-Anleger-Fonds möglich. Privatpersonen mit einer Mindesteinlage von 1,25 Mio. € konnten alleinige Anleger des Spezialfonds sein. Daher die Bezeichnung Millionärsfonds. Veräußerungsgewinne aus diesen Spezialfonds waren aufgrund der Regelungen im Investmentsteuergesetz grds. steuerfr...