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Track 14 | Steuerliches Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 Abs. 2 KStG nicht anfechten. Dieser hat zwar im Wesentlichen Bedeutung für die Besteuerung des Gesellschafters, er richtet sich aber ausschließlich an die Kapitalgesellschaft. Dem Anteilseigner steht daher kein sog. Drittanfechtungsrecht zu.
Zu einer verfahrensrechtlichen Frage haben wir auch noch ein Urteil ausgewählt: Haben – neben der Kapitalgesellschaft – auch deren Anteilseigner das Recht, einen Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos anzufechten? Wegen der für sie bestehenden materiell-rechtlichen Bindungswirkung bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte?
Hintergrund ist: In der Praxis werden oftmals Einlagen der Gesellschafter in „ihre” GmbH zwar erfolgsneutral in der Kapitalrücklage ausgewiesen, sie werden jedoch versehentlich in der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht als Zugang erfasst. Die Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG weisen dann ebenfalls keinen Zugang zu dem steuerlichen Einlagekon...