1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV setzt einen einheitlichen Übertragungsvorgang bezüglich aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus - 2. Zum Begriff des einheitlichen Übertragungsaktes
Leitsatz
1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i.S. von § 7 Abs. 1 EStDV setzt voraus, daß die wesentlichen Betriebsgrundlagen durch einheitlichen Übertragungsakt auf einen Erwerber überführt werden.
2. Eine in mehrere, zeitlich aufeinanderfolgende Einzelakte aufgespaltene Gesamtübertragung kann nur dann als einheitlicher Übertragungsakt angesehen werden, wenn sie auf einem einheitlichen Willensentschluß beruht und zwischen den einzelnen Übertragungsvorgängen ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 653 BFH/NV 1989 S. 32 Nr. 8 IAAAA-92918
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