1. Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?
2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom - I R 36/13 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 18/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.
3. Nach dem , 2 BvL 18/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 16/23 (I R 36/13) fortgeführt.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2034 Nr. 36 BFH/PR 2024 S. 312 Nr. 11 DB 2024 S. 2662 Nr. 44 GmbH-StB 2024 S. 299 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2024 S. 2304 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 687 SAAAJ-38116
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