1. Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das Rechtsstaatsprinzip oder den Gleichheitsgrundsatz?
2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom - I R 38/11 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 7/13) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.
3. Nach dem , 2 BvL 18/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 15/23 (I R 38/11) fortgeführt.
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