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BFH  - I R 15/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs 3, KStG § 34 Abs 9 Nr 4, KStG § 38 Abs 1, GG Art 3, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

1. Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das Rechtsstaatsprinzip oder den Gleichheitsgrundsatz?

2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom - I R 38/11 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 7/13) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.

3. Nach dem , 2 BvL 18/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 15/23 (I R 38/11) fortgeführt.

Gewinnausschüttung; Gleichheitsgrundsatz; Organschaft; Rechtsstaat

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2024 S. 843
IAAAJ-38115

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