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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 2 K 2191/17

Gesetze: DBA CHE 1978 Art. 15 Abs. 3, DBA CHE 1978 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, DBA CHE 1978 Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines bei einer Schweizer Fluggesellschaft beschäftigten, in Deutschland ansässigen und im internationalen Luftverkehr tätigen Piloten

Leitsatz

1. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz spricht allein das Besteuerungsrecht des Unternehmensstaats (hier: Schweiz) an und schließt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats (hier: Deutschland) nicht aus. Die Vorschrift enthält auch keine Fiktion der Ausübung der Tätigkeit im Unternehmensstaat.

2. Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DBA-Schweiz lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass die Vergütungen nur dann im Ansässigkeitsstaat besteuert werden dürfen, wenn sie im Unternehmensstaat nicht besteuert werden.

3. Für die Frage, ob ein bei einer Schweizer Fluggesellschaft beschäftigter, in Deutschland ansässiger und im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot seine Tätigkeit in der Schweiz oder in Deutschland respektive in Drittstaaten ausgeübt hat, kommt es auf seine physische Anwesenheit an. Dabei ist eine tageweise Abgrenzung vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2023 S. 387
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2023 S. 387
WAAAJ-38090

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