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Gesetzgebung | Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen (BMWK)
Die Bundesregierung hat sich am
auf ein
neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Basis und
Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird
weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen
Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden
können.
Hierzu wird ausgeführt:
Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Das heißt konkret, dass ab dem möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Förderung angepasst.
Es gibt wei...