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BFH Urteil v. - I R 3/88 BStBl 1989 II S. 595

Gesetze: AO 1977 §§ 52 ff., 59, 60

Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau bestimmen

Leitsatz

Die bloße Bezugnahme in einer Satzung auf andere Regelungen oder Satzungen Dritter genügt nicht den Anforderungen an die Satzung nach § 60 AO 1977 (formelle Satzungsmäßigkeit).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 595
BFH/NV 1989 S. 31 Nr. 8
AAAAA-92896

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