1. Voraussetzung für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist sowohl eine einzelfallbezogene positive Feststellung ihres Vorliegens als auch ihrer Verursachung nach der Bedingungstheorie.
2. Zur Erfüllung des A-Eingangskriteriums für die Diagnose einer PTBS im Falle eines Hundebisses. Ob ein solcher ein Ereignis außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde, darstellt, ist unter Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden.
3. Zur MdE-Einschätzung wegen Beeinträchtigungen auf psychiatrischem Fachgebiet.
Fundstelle(n): HAAAJ-37875
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