Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
Leitsatz
1. Stellt die Übernahme von Schulden das zivilrechtlich vereinbarte Entgelt für die Veräußerung eines Gewerbebetriebs dar (sog. Bruttoabrede), so ist hierin bereits die Umsatzsteuer enthalten mit der Folge, daß die vom Veräußerer dem FA geschuldete Umsatzsteuer als Teil der Veräußerungskosten den nach der Höhe des negativen Kapitalkontos berechneten Veräußerungsgewinn mindert.
2. Eine - gemessen an den Vorschriften des UStG - niedrigere Festsetzung der Umsatzsteuerschuld kann bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht im Jahr der Betriebsveräußerung, sondern erst im Jahr der Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids Berücksichtigung finden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 563 BFH/NV 1989 S. 23 Nr. 6 BFH/NV 1989 S. 698 Nr. 11 VAAAA-92889
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