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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 80/22 D

Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht der Klägerin in ihrer Tätigkeit als Tattookünstlerin und Illustratorin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1951 Nr. 35
CAAAJ-37868

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