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Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezug: Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 227, 233, 233a, 238, 240 AO).
Zum gleichen Ergebnis war der VII. Senat des BFH bereits im unlängst amtlich veröffentlichten Urteil vom - VII R 21/21, NWB GAAAJ-33344 (= Kurzinfo StuB 2023 S. 232, NWB DAAAJ-34489) gekommen. Daran hält er jetzt weiter fest.