Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks
Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die , NWB TAAAI-60064; vom - V R 34/20, NWB PAAAJ-17958, BFH/NV 2022 S. 1013; entgegen Abschnitt 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE; Bezug: § 10 Abs. 4, § 3 Abs. 1b UStG).
Der BFH entscheidet damit erneut gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE, wonach die Selbstkosten grds. im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen sein sollen (sog. energetische Aufteilungsmethode). Es bleibt abzu...