Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch bei Haushaltsaufnahme eines volljährigen syrischen Flüchtlings im Wege eines Mietvertrags
Leitsatz
1. Nimmt eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig
ist, in ihren Haushalt auf, so ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs. 3 Satz 2 EStG) mit dem
volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter im Haushalt wohnt, als Mieter typischerweise nicht an der Haushaltsführung
beteiligt ist und typischerweise auch nicht verpflichtet ist, über seine Miete hinaus finanzielle Beiträge zum Haushalt der
Steuerpflichtigen zu leisten.
2. Die gesetzliche Vermutung des § 24b Abs. 3 Satz 2 erfasst lediglich einen Volljährigen, der nicht als Mieter und/oder Flüchtling
im Haushalt lebt, sondern auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Steuerpflichtigen wie z. B. als Freund oder Freundin
dort wohnt und sich typischerweise am Haushalt finanziell oder tatsächlich beteiligen wird.
Fundstelle(n): IAAAJ-37707
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