Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um Investitionszulagen und -zuschüsse gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten Wirtschaffsgüter (hier: u. a. § 1 InvZulG)
Leitsatz
Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um Investitionszulagen und -zuschüsse gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten Wirtschaftsgüter.
Zur Entkräftung der Teilwertvermutungen reicht es nicht aus, daß nur darauf hingewiesen wird, es seien Investitionszulagen aufgrund des § 1 InvZulG und Investitionszuschüsse aufgrund des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'' gezahlt worden (Fortentwicklung von BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702, und BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 547 BFH/NV 1989 S. 27 Nr. 7 KAAAA-92871
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