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Haftungsrecht | Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer einer GmbH auch gegenüber einer KG (OLG)
Leitsätze (amtlich):
Der Geschäftsführer einer GmbH, deren wesentliche Aufgabe in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, haftet (auch) dieser KG gegenüber gem. § 43 Abs. 2 GmbHG.
Zum Umfang der Pflichten eines Geschäftsführers im Rahmen der internen Unternehmensorganisation (hier: Schaffung von Compliance-Strukturen zur gehörigen Überwachung von Mitarbeitern).
Unterlässt der Geschäftsführer eine Unternehmensorganisation, die die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für schadensträchtige Tätigkeiten erfordert, so kann er für hierdurch entstehende Schäden haften.
Sachverhalt:
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten – den Geschäftsführer ihrer Komplementärin – wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Zusamme...