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NWB Sanieren 4/2023 S. 125

Haftungsrecht | Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung und Mitwirkung an Unternehmenssanierung (OLG)

Leitsätze (nicht amtlich):

  1. Da die Sanierung einer Gesellschaft regelmäßig ohne die Mitwirkung ihrer Gesellschafter nicht gelingen kann, sind die Interessen der GmbH und des Gesellschafters bei der Feststellung einer etwaigen Insolvenzreife gerade auch aus dem Blickwinkel eines Beraters aufs engste miteinander verwoben. Für die vorgelagerte Beratung zur Sanierung einer in der Krise befindlichen Gesellschaft, die derartige Fragen einschließlich haftungsrechtlicher Aspekte auch für die beteiligten Gesellschafter einschließt, kann nichts anderes gelten.

  2. Die – unternehmerische – Entscheidung, welche der mehreren, ihnen zur Verfügung stehenden Optionen, deren Existenz ihnen unstreitig bekannt war, als geeignete Grundlage einer – von ihnen als notwendig erk...