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Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital (BMF)
Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen ( :002).
Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
I. Definition von Genussrechtskapital
II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
Abgrenzung zu partiarischen Darlehen
III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
Allgemein
Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital
Genussrechtskapital i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG
Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewie...