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OFD Frankfurt/M. 29.05.2000 S 0171 A 124 St II 12

Körperschaftsteuer; | Seniorenhilfen und Seniorengenossenschaften (§ 5 KStG)

Seniorenhilfen und Seniorengenossenschaften können nach der II 12 gemeinnützig sein, wenn sich ihre Tätigkeit satzungsgemäß darauf beschränkt, alte und hilfsbedürftige Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen. Die Tätigkeit der aktiven Mitglieder liegt in diesem Fall im Bereich der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO); soweit die unterstützten Personen hilfsbedürftig i. S. des § 53 AO sind, stellt sie mildtätiges Handeln dar. In diesen Fällen kann die Selbstlosigkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 AO unbeschadet der Gutschrift von Zeitkonten und der Erhebung von Kostenbeiträgen erhalten bleiben, da diese Vorschrift nicht voraussetzt, dass der Verein und seine Mitglieder völlig auf materielle Vorteile verzichten. Es reicht aus, wen...