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Anwendungsfragen zur Meldepflicht und zum Informationsaustausch
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu jetzt Anwendungsfragen beantwortet. Es verweist dabei auf die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag beim BZSt zu stellen, um eine Auskunft über das Vorliegen einer Plattform oder einer relevanten Tätigkeit zu erhalten.
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Neues zu berichten gibt es auch, was das Plattformen-Steuertransparenzgesetz angeht. In voller Schönheit heißt es ja „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen” und ist zum in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.
Eingeführt wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Das Gesetz dient der Umsetzung einer als „DAC 7” bezeichneten EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich d...