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Arbeitsverhältnis | Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
Für einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot fehle es an der dafür erforderlichen Kausalität zwischen der Ausübung von Rechten durch den Arbeitnehmer und der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers, so das Gericht. Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Arbeitnehmerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft.