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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2213/22

Gesetze: SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11; SGB V § 223 Abs. 2; SGB V § 223 Abs. 3; SGB V § 228 Abs. 1; SGB V § 237 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der gesetzlichen Altersrente der Sozialversicherungsanstalt der Republik Estland Sotsiaalkindlustusamet (SKA) handelt es sich um eine vergleichbare Rente aus dem Ausland i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 2 SGB V.

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Fundstelle(n):
EAAAJ-37367

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