Doppelberichtigung der Umsatzsteuer bei Entgeltvereinnahmung für
vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
Wird das Entgelt für vor Insolvenzeröffnung (hier: in Eigenverwaltung) ausgeführte Leistungen erst nach Insolvenzeröffnung
vereinnahmt, führt dies im Rahmen der Sollbesteuerung zur Berichtigung der Umsatzsteuer im vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil
aufgrund Uneinbringlichkeit und zu einer nachfolgenden zweiten Berichtigung der Umsatzsteuer im Massebereich, durch die eine
Masseverbindlichkeit begründet wird (sog. Doppelberichtigung; Anschluss an , BFHE 232, 301,
BStBl II 2011, 996).
Die Durchführung der zweiten Berichtigung ist materiell-rechtlich nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung abhängig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UStB 2023 S. 180 Nr. 6 UStB 2023 S. 181 Nr. 6 ZIP 2023 S. 1308 Nr. 24 WAAAJ-37322
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