Zur Ermittlung der AfA bei verkürzter tatsächlicher Nutzungsdauer eines Gebäudes auf Basis eines Wertgutachtens
Leitsatz
Ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit einer
Ermittlung des Ertragswerts des Immobilienbestands gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV, in dem unter Berücksichtigung von Um-
und Ausbau- oder Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen die Auswirkung auf die Gesamt- bzw. Restnutzungsdauer gemäß §
6 Abs. 6 ImmoWertV einzelner Gebäude einbezogen worden ist, kann der Ermittlung der AfA für ein Mietobjekt zugrunde gelegt
werden.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 879 Nr. 16 BB 2023 S. 882 Nr. 16 BBK-Kurznachricht Nr. 7/2023 S. 293 DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 42 DStRE 2024 S. 129 Nr. 3 ErbStB 2023 S. 208 Nr. 7 ErbStB 2023 S. 209 Nr. 7 StuB 11, S. 457 CAAAJ-37320
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