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Das neue zum Forschungszulagengesetz
Überblick über die wesentlichen Neuerungen
[i]Mohaupt, NWB 47/2019 S. 3402Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) existiert seit dem eine steuerliche Forschungsförderung, mit der Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben, ihre inländische Einkommen- oder Körperschaftsteuerlast jährlich um bis zu 1 Mio. € senken können. Dies geschieht dergestalt, dass bei Erfüllen der Voraussetzungen die festgesetzte Forschungszulage auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des anspruchsberechtigten Unternehmens angerechnet oder – sofern die Forschungszulage diese Steuerschuld überschreitet – ausgezahlt wird. Unter anderem aus europarechtlichen Gründen hat der Gesetzgeber sich für Zwecke des Forschungszulagengesetzes einer Vielzahl von nichtsteuerlichen Begrifflichkeiten bedient, die ihren Ursprung im Frascati-Handbuch der OECD (OECD 2015, Leitlinien für die Erhebung und Meldung von Daten über Forschung und experimentelle Entwicklung) bzw. in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) Nr. 651/2014 [„AGVO“]) finden. Die u. a. daraus entstehenden Zweifelsfragen adressierte die Finanzverwaltung erstmals mit Schreiben v. (BStBl 2021 I S. 2277), wobei sie auf 70 Seiten zur Anwendung der insgesamt 17 Paragraphen des Forschungszulagengesetzes Stellun...BStBl 2023 I S. 364