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NWB Nr. 15 vom

Auslandsspenden und Anforderungen an die Satzungsmäßigkeit einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Andreas Fiand

Sowohl für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Ausland, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und im Inland tätig sind oder Vermögen haben, als auch für Spender, die an eine derartige Körperschaft Spenden tätigen wollen, ist die Satzung ein entscheidender Dreh- und Angelpunkt. Daher müssen alle Beteiligten, die mit derartigen Fragestellungen konfrontiert sind, die ausländische Satzung prüfen, um entscheiden zu können, ob eine Spende nach § 10b EStG abzugsfähig sein bzw. die Körperschaft im Inland als gemeinnützig nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG behandelt werden könnte.

Ausgangssituation

[i]Gemeinnützigkeit für EU-/EWR-Körperschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStGNach § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG werden ausländische Körperschaften, die nach dem Recht eines EU-/EWR-Mitgliedstaats gegründet wurden und deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb der EU/EWR befindet und mit diesen Staaten ein Amtshilfeabkommen besteht, ebenfalls als gemeinnützige Körperschaften behandelt, wenn sie die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllen. [i]EU-/EWR-Auslandsspenden abzugsfähig nach § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStGFerner kommen insbesondere nach § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG auch Körperschaften, die in einem Mitgliedstaat der EU/EWR belegen sind und die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 i. V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden,...