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Arbeitshilfe - Stand: 06.04.2023
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a. F.?
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)?
Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().