Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines Dritten ausgeübt wird, begründet weder wirtschaftliches Eigentum noch eine Unternehmerinitiative als Merkmal einer selbständigen gewerblichen Betätigung
Leitsatz
1. Sachherrschaft, die der Steuerpflichtige ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse (für Rechnung) eines Dritten ausüben darf und auch tatsächlich ausübt, begründet bei ihm kein wirtschaftliches Eigentum.
2. Unternehmerinitiative als Merkmal der selbständigen gewerblichen Betätigung (§ 15 Abs. 2 EStG; § 1 Abs. 1 GewStDV) setzt voraus, daß sie für eigene Rechnung wahrgenommen wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 414 BFH/NV 1989 S. 7 Nr. 2 RAAAA-92821
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.