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Einkommensteuer | Verlustausgleichs- und abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps (BFH)
Bei Verlusten aus Termingeschäften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft ist die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 15 Abs. 4 i. V. mit § 10d Abs. 4 EStG nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter bei deren Einkommensteuerveranlagungen zu treffen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit einem Zins-Währungsswap. Streitjahre sind die Jahre 2011 und 2012.
Nach einer Außenprüfung für die Streitjahre kam ein Prüfer u.a. zu dem Ergebnis, dass Aufwendungen aus einer Swapvereinbarung (umgerechnet in Euro) die vereinnahmten Zahlungen der A aus dem Swapvertrag um 4...