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Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften (BFH)
 Ob eine nicht in der Rechtsform
		einer Körperschaft des öffentlichen Rechts er-richtete Arbeitsgemeinschaft i.S.
		von 
		§ 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch
		Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen
		bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs
		gewerblicher Art erbracht werden (; veröffentlicht am
		).
Ob eine nicht in der Rechtsform
		einer Körperschaft des öffentlichen Rechts er-richtete Arbeitsgemeinschaft i.S.
		von 
		§ 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch
		Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen
		bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs
		gewerblicher Art erbracht werden (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG sind insbesondere "die nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Arbeitsgemeinschaften Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Sinne des § 278 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" von der Körperschaftsteuer befreit, "soweit sie die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen".
Sachverhalt: Streitig ist, ob...