Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften (BFH)
Ob eine nicht in der Rechtsform
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts er-richtete Arbeitsgemeinschaft i.S.
von
§ 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch
Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen
bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs
gewerblicher Art erbracht werden (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG sind insbesondere "die nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Arbeitsgemeinschaften Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Sinne des § 278 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" von der Körperschaftsteuer befreit, "soweit sie die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen".
Sachverhalt: Streitig ist, ob...