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LSG Hamburg 25.01.2023 L 1 KR 93/22 D, NWB 14/2023 S. 961

GKV | Beitragspflicht für Einmalzahlung aus Direktversicherung

Es ist allein aufgrund einer typisierenden, rein institutionellen Abgrenzung (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) zu befinden, ob es sich bei einer Altersvorsorgeleistung um einen Versorgungsbezug i. S. des § 229 SGB V (Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen) handelt. Von vornherein vereinbarte einmalige Kapitalauszahlungen können hierunter fallen.

Anmerkung:

Das Gericht bejaht vorliegend den Versorgungscharakter der streitigen Einmalzahlung. Eine Versorgungsleistung sei dann der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers im Alter oder bei Invalidität bezwecke, mithin der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbslebens dienen solle. Entscheidend sei, ob der Zweck der bAV bei t...