Gesetze: HGB a. F. §§ 38, 39HGB n. F. §§ 242, 252FGO §§ 48 Abs. 1 Nr. 3, 57AO 1977 §§ 179, 360, 365
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher Erfüllungsverpflichtung
Leitsatz
Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen, dürfen weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz passiviert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Verbindlichkeiten Teil eines Gesamtbestandes von Verpflichtungen und angesichts ihres geringen Einzelwerts und nach den Umständen ihrer Begründung einer individuellen Bewertung nicht zugänglich sind.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 359 BFH/NV 1989 S. 10 Nr. 3 NAAAA-92805
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