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BFH Urteil v. - IX R 91/85 BStBl 1989 II S. 322

Gesetze: EStG § 34 f

Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 34 f EStG

Leitsatz

Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 34 f EStG beginnt mit dem Einzug in eine im wesentlichen bezugsfertige Wohnung. Wird die Wohnung vor dem beabsichtigten Einzug renoviert, so liegt noch keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 322
BFH/NV 1989 S. 14 Nr. 4
SAAAA-92796

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