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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AS 3802/21

Gesetze: SGB II § 22; SGB II § 67

Leitsatz

Leitsatz:

§ 67 Abs. 1, 3 SGB II, wonach für ab beginnende Bewilligungszeiträume § 22 Abs. 1 SGB II mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von 6 Monaten als angemessen gelten, ist nicht im Fall eines Umzugs anzuwenden, sondern hier verbleibt es bei der Anwendung des § 22 Abs. 4 SGB II.

Fundstelle(n):
AAAAJ-36956

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