BPatG Urteil v. - 4 Ni 19/21 (EP) verb. mit 4 Ni 21/21 (EP)
Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsverfahren - "Einrichtung zum Betreiben eines LED-Moduls" – unzulässige Erweiterung – unzureichende Offenbarung der Erfindung – fehlende Patentfähigkeit – Europäisches Patent
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 576 858 (Streitpatent), das am 11. Dezember 2003 als internationale Anmeldung (Aktenzeichen PCT/IB2003/005944 [HE4]) angemeldet und dessen Erteilung am 3. Dezember 2008 veröffentlicht worden ist. Es nimmt eine Priorität vom 19. Dezember 2002 aus US 10/323445 in Anspruch.
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