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BFH Urteil v. - VIII R 262/80 BStBl 1989 II S. 291

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2GewStG § 2 Abs. 1GewStG § 7GewStDV a. F. § 1FGO § 118 Abs. 2FGO § 120 Abs. 2

1. Vermietung von tennisplätzen als gewerbliche Tätigkeit - 2. Anforderungen an Verfahrensrügen bei Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Leitsatz

1. Werden Tennisplätze an Tennisspieler vermietet, ist grundsätzlich ein Gewerbebetrieb anzunehmen.

2. Allgemein gehaltene Ausführungen, das FG habe gegen die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verstoßen, reichen nicht aus, um einen Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu rügen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 291
DAAAA-92788

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