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Einkommensteuer | Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung (FG)
Für die Verteilung von Einnahmen
aus einer Nutzungsüberlassung gemäß
§ 11 Abs. 1
Satz 3 EStG fehlt es an einem bestimmbaren Zeitraum, wenn
die ordentliche Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre ausgeschlossen
ist und weitere Anhaltspunkte für eine Befristung oder ein auflösendes Ereignis
nicht vorliegen (, Revision anhängig, BFH-Az. IX R
18/22).
Hintergrund: Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kann der Steuerpflichtige Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Abs. 2 Satz 3 EStG beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den...