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Körperschaftsteuer | Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im JStG 2008 teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Mit Beschluss vom - 2 BvR 988/16, NWB UAAAJ-35169, hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass § 38 Abs. 5 und 6 i. V. mit § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2008 vom (JStG 2008) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
Die Regelung ist Teil der Übergangsvorschriften für den Systemwechsel vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren. Während der Geltung des Anrechnungsverfahrens wurde das verwendbare Eigenkapital einer Gesellschaft entsprechend seiner Vorbelastung mit Körperschaftsteuer in verschiedene „Eigenkapitaltöpfe“ (EK) gegliedert. Steuerfreie Vermögensmehrungen wurden u. a. im sog. EK 02 erfasst. Im Falle der Ausschüttung dieses Eigenkapitals wurde es bei Verlassen der steuerbefreiten...