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BFH Urteil v. - I R 25/82 BStBl 1989 II S. 248

Gesetze: KStG 1968 § 6 Abs. 1 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Anpassung des Mietzinses gegenüber beherrschendem Gesellschafter trotz geänderten Mietpreisniveaus

Leitsatz

1. Unterläßt es eine Kapitalgesellschaft trotz geänderten Mietpreisniveaus, durch Änderungskündigung einen höheren Mietzins gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter durchzusetzen, so liegt hierin der Verzicht auf eine vermögenswerte Rechtsposition. Dies ist eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter.

2. Bei einem beherrschenden Gesellschafter setzt die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs voraus, daß er auf einer im voraus getroffenen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 248
BFH/NV 1989 S. 12 Nr. 3
AAAAA-92776

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